Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km
Produktinformationen "Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km"
Das Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ ist ein rundes Schild (Ronde) mit weißem Grund und signalrotem Rand. Die schwarze Zahl Dreißig in der Mitte steht für die zulässige Maximalgeschwindigkeit.
Bedeutung: Mit dem Zeichen 274-30 wird Fahrzeugen untersagt, schneller als 30 km/h zu fahren.
Einsatz: VZ 274-30 ordnet eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Das Vorschriftzeichen wird in der Regel nur dort eingesetzt, wo
Material: Aluminium
Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
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